Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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II. Dem Hauptvereine der Gustav-Adolph-Stiftung und dessen Zweigver- 
einen im Großherzogthume sind von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, 
die Rechte einer juristischen Person und milden Stiftung — jedoch ohne den Ge- 
nuß der Postporto-Freiheit — ertheilt worden, welches hierdurch zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht wird. Weimar am 3. Februar 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz und des Cultus. 
von Wintzingerode. 
III. In den Arzenei-Taxpreisen treten sofort folgende Veränderungen in Kraft: 
Chinium phosphoricum, Scrup. unus 
— Saulphuricum neutrale — 
kosten je 7 Silbergroschen 10 Pfennige, 
Chinium purum, Serup. unus 
8 Silbergroschen 8 Pfeunige. Weimar am 17. Februar 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
IV. Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachungen vom 27. Okto- 
ber 1854, vom 29. Oktober 1855 und vom 1. Juli 1858 wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auch die Führung des Katasters von Löberschütz 
der Bezirks-Katasterführung von Thalbürgel zugewiesen ist. 
Weimar am 23. Februar 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
on. 
Bekanntmachung. 
In Gemäßheit eines hohen Ministerial-Beschlusses wird die Ministerial-Be- 
kanntmachung vom 11. Oktober 1858 (Reg. Blatt vom Jahre 1858 Seite 310) 
dahin berichtiget, daß zu den dort genannten Ortschaften des Großherzoglichen Justiz- 
Amtes Kaltennordheim auch der Ort „Kaltensundheim“ gehört, für welche zu- 
nächst eine Bezirks-Katasterführung errichtet und dem Großherzoglichen Rechnungs- 
amte zu Kaltennordheim übertragen worden ist. Weimar am 1. März 1859. 
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Dr. Ernst Müller. 
Druck der Hof-Buchdruckerel in Weimar. 
 
	        
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