Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

 

 

 

B.
Würderungsschein
für  N.  N.  zu  N.  zum  Behufe  der  Berpfandung  (Veräußerung  zusgestelt  auf
dem  Grunde  .  .  .  .
NumnissiisZZsskqusk  Normal·  Werth.
kage.  Taxr.
neue.  alte.  Ruthen.  Thlr.
#  1  19  8  —"Wohnhaus  mit  Stall  und  Scheune,  giebt  terminlich  500
«  1  Gr.  4  Pf.  Steuer,  lehnt  dem  Hospital  N.  N.,
giebt  jährlich  eine  Gans  Erbzins,  wurde  1826  von
Anan  B  verkauft  für  400  Thlr.  mit  Insitzbelastung
für  zwei  Personen.
Bei  der  Brandkasse  zu  430  Thlr.  taxirt  ohne
Mauerwerk,  versichert  zu  215  Thlr.
—  —  —  Nachbarrecht  und  Gemeindetheil  50
Ir.  "-  214  24  A  Land,  steuert  terminlich  2  Er.  300
Ar  5  518  1  —  Holzung,  steuert  terminlich  21  Gr.  Bodenwerth.  40
dermaliger  Holzbestand  an  Fichten  30
Gesammtwerth:  "20
Neunhundert  und  Zwanzig  Thaler.
N.  N.  den  18

 

 

 

 

1

l

 

N.vekpstichtetekWerthschädek.
N.  verpflichteter  Werthschätzer.

(L.  S.)  (Abdruck  des  Gemeindesiegels.)

Anumerkung:  In  dem  Falle  des  §.  6  unter  III  ist  in  dem  Würderungsscheine
ausdrücklich  zu  bemerken,  daß  die  Würderung  an  den  neuen
Planstücken  geschehen  ist,  welche  vorläufig  an  Stelle  der  in  dem
Würderungsscheine  katastermäßig  beschriebenen  Grundstücke  ausgewiesen
  sind.

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