Nr. 37. 1915. 199
(3) Bekanntmachung vom 12. April 1915, betreffend Ausbruch der Rotzkrankheit
in der Stadt Rostock.
In der Stadt Rostock ist unter den Pferden auf dem Grundstück Feldstraße Nr. 41
Rotz festgestellt worden.
Schwerin, den 12. April 1915.
II. Abteilung.
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(1) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht,
Seiner Exzellenz dem Staatsminister Dr. Langfeld,
Seiner Exzellenz dem Außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister Geheimen Rat Freiherrn von Brandenstein,
dem Staatsrat von Blücher,
dem Staatsrat Freiherrn von Meerheimb, und
dem Geheimen Kabinettsrat von Wickede
das Mecklenburgische Militärverdienstkreuz 2. Klasse am roten Bande zu verleihen.
Schwerin, den 9. April 1915.
VI. Veröffentlichung.
(2) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben das Mecklenburgische Militärverdienstkreuz
zu verleihen geruht:
A. I. Klasse.
Seiner K. u. K. Hoheit dem Erzherzog Friedrich von Österreich,
Seiner Durchlaucht dem Prinzen Heinrich XXXVIII. Reuß j. L.,
dem Generalmajor z. D. von Hartmann, Kommandeur der 49. gem. Landwehr-Brigade,
ç
dem Major von Döring, Kommandeur des Landsturm-Bataillons
III Schwerin,
dem Major Cleve, Führer des Füsilier-Regiments Nr. 90,
dem Hauptmann Freiherrn Schenck zu Schweinsberg, Führer des Jäger-Bataillons
Nr. 14.
B. II. Klasse.
Seiner K. u. K. Hoheit dem Erzherzog Friedrich von Österreich,
Seiner Großh. Hoheit dem Prinzen Max von Baden,
Seiner Hoheit dem Herzo. g Johann Albrecht zu Mecklenburg.
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