Metadaten : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  37.  1915.  199

(3)  Bekanntmachung  vom  12.  April  1915,  betreffend  Ausbruch  der  Rotzkrankheit
  in  der  Stadt  Rostock.
In  der  Stadt  Rostock  ist  unter  den  Pferden  auf  dem  Grundstück  Feldstraße  Nr.  41
Rotz  festgestellt  worden.
Schwerin,  den  12.  April  1915.

II.  Abteilung.
—  —

(1)  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  geruht,
Seiner  Exzellenz  dem  Staatsminister  Dr.  Langfeld,
Seiner  Exzellenz  dem  Außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
Minister  Geheimen  Rat  Freiherrn  von  Brandenstein,
dem  Staatsrat  von  Blücher,
dem  Staatsrat  Freiherrn  von  Meerheimb,  und
dem  Geheimen  Kabinettsrat  von  Wickede
das  Mecklenburgische  Militärverdienstkreuz  2.  Klasse  am  roten  Bande  zu  verleihen.

Schwerin,  den  9.  April  1915.

VI.  Veröffentlichung.

(2)  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  das  Mecklenburgische  Militärverdienstkreuz
  zu  verleihen  geruht:

A.  I.  Klasse.

Seiner  K.  u.  K.  Hoheit  dem  Erzherzog  Friedrich  von  Österreich,

Seiner  Durchlaucht  dem  Prinzen  Heinrich  XXXVIII.  Reuß  j.  L.,

dem  Generalmajor  z.  D.  von  Hartmann,  Kommandeur  der  49.  gem.  Landwehr-Brigade,
  ç

dem  Major  von  Döring,  Kommandeur  des  Landsturm-Bataillons
III  Schwerin,

dem  Major  Cleve,  Führer  des  Füsilier-Regiments  Nr.  90,

dem  Hauptmann  Freiherrn  Schenck  zu  Schweinsberg,  Führer  des  Jäger-Bataillons
  Nr.  14.

B.  II.  Klasse.

Seiner  K.  u.  K.  Hoheit  dem  Erzherzog  Friedrich  von  Österreich,

Seiner  Großh.  Hoheit  dem  Prinzen  Max  von  Baden,

Seiner  Hoheit  dem  Herzo.  g  Johann  Albrecht  zu  Mecklenburg.
51*