Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

114 
Der Tarif für Sendungen zwischen den Preußischen Postanstalten in den 
Hansestädten und den Postanstalten des bisherigen Fürstlich Thurn und Taxisschen 
Postgebiets ist entsprechend den vorstehenden Grundsätzen regulirt worden. 
Hiernächst ist auf Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, die zeit- 
her bestandene Großherzogliche Ober-Post-Inspektion vom 1. Juli d. J. ab auf- 
gehoben und an deren Stelle bis auf Weiteres eine, vorerst aus dem Personale 
der zeitherigen Ober-Post= Inspektion gebildete „Großherzogliche Immediat-Kom- 
mission für Postangelegenheiten“ mit dem unter Ziffer 11 des Schluß-Protokolls 
zu dem oben erwähnten Vertrag vom 14. Mai d. J. im Allgemeinen bezeichneten 
Wirkungskreise eingesetzt worden. 
Vorstehendes wird unter Bezugnahme auf die Beilage sub A hierdurch zur 
Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar am 4. Juli 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
Beilage A. 
Preußische interne Porto-Taxre. 
(Auszug aus der, den Postanftalten gelieferten Zusammenstellung.) 
I. Porto. 
A. Brief-Porto. 
. 1. 
Berechnung o. Brief-Portos: 
a) nach der Entfernung. 
Das Brief-Porto beträgt nach Maßgabe der Entfernung in gerader Linie 
bis 10 Meilen . . I Sgr., resp. 3 Kreuzer Südd. Währung, 
über 10 bis 20 Meilen 2 „ „ 6 
77 V’ 7y 
über 20 Meilen . 3 „ „ 9 „ „ t„ 
Das Entfernungsmaß für den Preußischen Post-Tarif sind Deutsche Meilen, 
15 auf einen Grad des Aegquators. 
. 2. 
b) nach dem Oewichte. 
Nach Maßgabe des Gewichts wird das Brief-Porto erhoben: 
unter 1 Lott... einfach, 
von 1 Loth und darüber zweifach.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.