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Der Tarif für Sendungen zwischen den Preußischen Postanstalten in den
Hansestädten und den Postanstalten des bisherigen Fürstlich Thurn und Taxisschen
Postgebiets ist entsprechend den vorstehenden Grundsätzen regulirt worden.
Hiernächst ist auf Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, die zeit-
her bestandene Großherzogliche Ober-Post-Inspektion vom 1. Juli d. J. ab auf-
gehoben und an deren Stelle bis auf Weiteres eine, vorerst aus dem Personale
der zeitherigen Ober-Post= Inspektion gebildete „Großherzogliche Immediat-Kom-
mission für Postangelegenheiten“ mit dem unter Ziffer 11 des Schluß-Protokolls
zu dem oben erwähnten Vertrag vom 14. Mai d. J. im Allgemeinen bezeichneten
Wirkungskreise eingesetzt worden.
Vorstehendes wird unter Bezugnahme auf die Beilage sub A hierdurch zur
Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht.
Weimar am 4. Juli 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
Beilage A.
Preußische interne Porto-Taxre.
(Auszug aus der, den Postanftalten gelieferten Zusammenstellung.)
I. Porto.
A. Brief-Porto.
. 1.
Berechnung o. Brief-Portos:
a) nach der Entfernung.
Das Brief-Porto beträgt nach Maßgabe der Entfernung in gerader Linie
bis 10 Meilen . . I Sgr., resp. 3 Kreuzer Südd. Währung,
über 10 bis 20 Meilen 2 „ „ 6
77 V’ 7y
über 20 Meilen . 3 „ „ 9 „ „ t„
Das Entfernungsmaß für den Preußischen Post-Tarif sind Deutsche Meilen,
15 auf einen Grad des Aegquators.
. 2.
b) nach dem Oewichte.
Nach Maßgabe des Gewichts wird das Brief-Porto erhoben:
unter 1 Lott... einfach,
von 1 Loth und darüber zweifach.