Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sachsen -Weimar-Eisenaoach. 
  
Nummer 9. Weimar. 14. März 1868. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. x. 
Nachdem Wir Kenntniß davon genommen haben, daß der finanzielle Zustand 
der Allgemeinen Pensions-Anstalt für die Witwen und Waisen der Volks-Schul- 
lehrer des Großherzogthums eine Erhöhung der dermaligen Pensions-Beträge zuläßt, 
verordnen Wir als weitern 
Nächtrag 
zu dem Statut der ebengenannten Pensions--Anstalt 
Folgendes: 
Einziger Paragraph. 
Die am Schlusse des Jahres 1862 bereits bestandenen jährlichen Pensionen 
werden mit Vierzig Thalern, die seitdem hinzugekommenen und ferner neu 
hinzukommenden jährlichen Pensionen werden mit Acht und Funfzig Thalern 
vom 1. April d. J. an gewährt. 
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