Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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Regierungs-Zlatt 
Großherzagthun 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 22. Weimar. 26. Mai 1868. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung, 
die Militär-Ersatz-Instruktion für den Norddeutschen Bund und die Ausfüh- 
rungs-Verordnung zu derselben vom 26. März 1868 betreffend. 
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Se. Majestät, der 
König von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes die von dem Bundes- 
kanzler und dem Königlich Preußischen Kriegsministerium vorgelegte neue Militär- 
Ersatz-Instruktion für den Norddeutschen Bund nebst Ausführungs-Verordnung vom 
26. März d. J. genehmigt hat. Indem man sich der pünktlichen Befolgung dieser 
neuen Militär-Ersatz-Instruktion nebst Ausführungsverordnung von Seiten der be- 
troffenen Großherzoglichen Behörden und der betheiligten Staatsangehörigen ver- 
sieht, bemerkt man, daß nach der Vorschrift unter Nr. 1 der Ausführungs-Verord- 
nung die Bestimmungen der bisher für das Großherzogthum maßgebend gewesenen 
Königlich Preußischen Militär-Ersatz-Instruktion vom 9. Dezember 1858 aufge- 
hoben worden sind. Die neue Militär-Ersatz-Instruktion nebst Ausführungs-Verord- 
nung befindet sich im Verlage der Königlichen Geheimen Ober-Hof-Buchdruckerei in 
Berlin und werden die Gemeinde-Vorstände hierdurch angewiesen, sich mit den er- 
forderlichen Exemplaren derselben auf Gemeindekosten nach Befinden durch Ver- 
mittelung der Großherzoglichen Bezirks-Direktoren alsbald zu versehen und den In- 
halt ihren Gemeinde-Angehörigen in geeigneter Weise bekannt zu machen. Hierbei 
wird aber noch Folgendes verordnet: 
. 1. 
Die in der von dem unterzeichneten Ministerial-Departement in Gemeinschaft 
mit dem Großherzoglichen Staats-Ministerium, Departement des Kultus, erlassenen 
Bekanntmachung vom 18. Dezember v. J. enthaltenen Bestimmungen über die 
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