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Der neuernannte Sekretär tritt stets in die unterste Stelle ein und diejeni-
gen Sekretäre, welche unter der erledigten Stelle ihren Platz hatten, rücken sonach
je um einen Platz auf.
Dem Plräsidenten des Appellations-Gerichts steht hinsichtlich der erledigten
Sekretär-Stellen ein Vorschlagsrecht zu. Der betreffende Vorschlag ist stets auf einen
Angehörigen desjenigen Staats zu richten, dessen Regierung nach der vereinbarten
Reihenfolge die erledigte Stelle zu besetzen hat.
Artikel 8.
Statt des Artikel 2 des Vertrags v. J. 1859 und Artikel 7 des
Vertrags v. J. 1863, welche aufgehoben werden.
Der Etat der Besoldungen ist folgender:
a) bei dem Appellations-Gerichte:
der Präsident . . . . . . 2500 Thlr.
der Vice-Präsident . . . . .1800-
der erste Rath . . . . . . 1600-
der zweite Rath . . . . .1600-
derdkitteRath. . . . . . 1500-
dervierteRatb. . . . .". .1500-
dersünftcRath. . . . . . 1400-
der sechste Rath . . . . . .1400-
dersiebcnteRalh. . . . . . 1300
der achte Rath. . . . . .1300-
herneunteRath. . . . . . 1200
der zehnte Rath . . . . . .1100-
der erste Sekretär . . . . . 900-
derzwciteSektetär. . . . . .800-
der dritte Sekretär . . . . . 700-
dervterteSckretar. .600-
der Kalkulator und mrezmmngühre 66 otee 750
der erste Kanzlist . .450-
derzwetteKanzltsL . . . . . 400-
der dritte Kanzlist. . . . . .326-
der Diener . . . . . . 360 -
der erste Bote . . . . . .300-
derzweiteBote. . . . .". 276-