Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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ter I. D. des Schluß-Protokolls dazu (Seite 144 und 201 des Reg. Blatts von 
1865) vereinbart worden ist. 
Dieß wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 10. Oktober 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Daß die Führung des Katasters von Schoppendorf dem Großherzoglichen 
Rechnungsamte Berka a./J. übertragen worden ist, wird hierdurch zu öffentlicher 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 12. Oktober 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nach einer Verfügung 
des Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Ministers des Innern, d. d. Wien den 
5. September d. IJ., bezüglich der mit eigenen Statuten versehenen Orte der im 
Reichsrathe vertretenen Länder, wo die Geschäfte der politischen Behörden erster 
Instanz von der Gemeinde besorgt werden, die Ausstellung der Bescheinigung über 
Auswanderung eines Oesterreichischen Staatsbürgers der Kaiserlich Königlich Oester- 
reichischen Statthalterei vorbehalten bleibt, während in den übrigen Fällen die Aus- 
fertigung solcher Bescheinigungen von den Bezirks-Hauptmannschaften im Namen 
der Landesbehörde erfolgt. 
Weimar am 15. Oktober 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Dem „Sterbe-Fiskus“ der Weler in Weida ist höchsten Orts das Recht 
der juristischen Persönlichkeit verliehen worden. 
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 15. Oktober 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements--Chef: 
J. v. Helldorff. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
 
	        
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