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ter I. D. des Schluß-Protokolls dazu (Seite 144 und 201 des Reg. Blatts von
1865) vereinbart worden ist.
Dieß wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 10. Oktober 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Daß die Führung des Katasters von Schoppendorf dem Großherzoglichen
Rechnungsamte Berka a./J. übertragen worden ist, wird hierdurch zu öffentlicher
Kenntniß gebracht.
Weimar am 12. Oktober 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nach einer Verfügung
des Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Ministers des Innern, d. d. Wien den
5. September d. IJ., bezüglich der mit eigenen Statuten versehenen Orte der im
Reichsrathe vertretenen Länder, wo die Geschäfte der politischen Behörden erster
Instanz von der Gemeinde besorgt werden, die Ausstellung der Bescheinigung über
Auswanderung eines Oesterreichischen Staatsbürgers der Kaiserlich Königlich Oester-
reichischen Statthalterei vorbehalten bleibt, während in den übrigen Fällen die Aus-
fertigung solcher Bescheinigungen von den Bezirks-Hauptmannschaften im Namen
der Landesbehörde erfolgt.
Weimar am 15. Oktober 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Dem „Sterbe-Fiskus“ der Weler in Weida ist höchsten Orts das Recht
der juristischen Persönlichkeit verliehen worden.
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 15. Oktober 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements--Chef:
J. v. Helldorff.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.