Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 10. Weimar. 28. Mai 1869. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
Nachdem die Durchlauchtigsten Erhalter der Gesammt-Universität Jena einen 
Nachtrag zu den Gesetzen für die Studirenden der Gesammt-Universität Jena 
vom 6. Juni 1851 zu erlassen beschlossen haben, so wird derselbe nachstehend 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 10. Mai 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern. 
Stichling. 
Nachtrag 
zu den Gesetzen für die Studirenden der Gesammt-Universität Jena 
vom 6. Juni 185 11. 
J. 
In dem letzten Alinea des 8. 74 ist nach den Worten: 
„Uebrigens sind solche Vereinigungen“ 
einzuschalten: 
„soweit nicht nach besonderen Vorschriften der gegenwärtigen Gesetze andere 
Bestimmungen zur Anwendung kommen“". 
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