Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

456 
4) 
5 
6) 
dem Ausland vorgetragen. Bei den Fabriken, welche gemischte Fabrikate 
bereiten, erfolgt die Ausscheidung des Antheils, welcher auf die aus- 
ländischen und welcher auf die inländischen Blätter fällt, auf Grund der 
Bücher des Fabrikanten und, soweit sich Anstände ergeben, mit amtlicher 
Einsicht dieser Bücher. 
Der Lagerbestand wird am Schluß jedes Quartals in der Weise ermittelt, 
daß der Summe des Zugangs (vorstehend zu 2.) der zu Anfang des Quar- 
tals vorhanden gewesene Lagervorrath beigeschlagen und von der so gebil- 
deten Summe diejenige Blättermenge abgesetzt wird, welche der Menge der 
in Abgang geschriebenen Fabrikate (vorstehend zu 3. a. und b.) entspricht. 
Die Verhältnißzahlen für die Reduktion der Fabrikate auf rohe Blät- 
ter werden nach vorgängiger genauer Ermittelung der einschlagenden Ver- 
hältnisse von dem General-Inspektor des Thüringischen Zoll= und Handels- 
Vereins für jede Fabrik festgesetzt. 
Als anfänglicher Lagervorrath wird derjenige Lagerbestand angenommen, 
welcher sich nach der Berechnung am Schluß des Kontos des vorhergehen- 
den Quartals ergeben hat. Hat jedoch im Lauf oder am Schlusse eines 
Quoartals eine Bestandesaufnahme (§. 14) stattgefunden, so wird im nächsten 
Quartal bei der Berechnung des Lagerbestandes von demjenigen Lager- 
vorrath ausgegangen, welchen die Bestandesaufnahme, soweit erforderlich, nach 
vorher gepflogenen Erörterungen, als wirklich vorhanden herausgestellt hat. 
Bei Gelegenheit der Bestandesaufnahme (§. 14) ist jedesmal der bücher- 
mäßige Lagerbestand nach der vorstehend zu 4 ertheilten Vorschrift zu er- 
mitteln und mit dem durch die Lageraufnahme herausgestellten Vorrath (auch 
bei diesem die Fabrikate auf Blätter reduzirt) zu vergleichen. Zeigt sich hier- 
bei, gleichviel ob bei den aus= oder inländischen Tabacken, ein Unterschied, 
welcher in Fabriken, welche keinen Schnupftaback bereiten, 2½ Prozent, in 
Fabriken aber, welche sich auch mit der Bereitung von Schnupftaback be- 
schäftigen, 3 Prozent des seit der letzten Bestandesaufnahme auf Lager ge- 
wesenen (einschließlich des aus der frühern Zeit übernommenen) Vorraths 
nicht übersteigt, so bewendet es bei der Berichtigung des Kontos. Entgegen- 
gesetzten Falles sind über die Ursachen des Unterschieds genaue und mög- 
lichst erschöpfende Erörterungen zu pflegen und deren Ergebniß ist dem 
General-Inspektor des Thüringischen Zoll= und Handels-Vereins anzuzei- 
gen. Bei der von dieser Behörde zu fassenden Entschließung ist insonder- 
heit in Erwägung zu ziehen, ob Umstände ermittelt worden sind, welche es 
nöthig machen, dem Fabrikanten die Begünstigung, nach diesem Regulativ
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.