Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1875. (59)

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8. 18. 
Schlußbestimmung. 
Das Statut der allgemeinen Pensions-Anstalt für die Witwen und Wei- 
sen der Schullehrer im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach vom 1. Ok- 
tober 1841, sowie die Nachträge zu demselben treten am 1. April d. J., mit 
welchem Zeitpunkte die Geltung des gegenwärtigen Statuts beginnt, außer Kraft. 
Urkundlich haben Wir das gegenwärtige Statut der Penfions-Anstalt für 
die Witwen und Waisen der Schullehrer im Großherzogthum Sachsen höchst- 
eigenhändig vollzogen und mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel ver- 
sehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 17. März 1875. 
Carl Alerander. 
G. Thon. von Gruöß. 
Statut 
der Pensions-Anstalt für die Witwen 
und Waisen der Schullehrer im 
Großherzogthum Sachsen. 
Weimar. H of Vuchdruderei.
	        
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