Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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(57!| V. Daß von der für Norddeutschland bestehenden Filiale der Lebens- 
und Rentenversicherungs-Gesellschaft „The Gresham“ zu London an Stelle des 
Rentiers F. Kühn, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Kaufmann Julius 
Müller zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt 
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
13. Angust 1880 (Regierungs-Blatt Seite 187) hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 20. Juni 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
23. März 
(58) VI. Zur Bestreitung der nach § 26 des Gesetzes vom 20. Dezember 
188 1, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, zu leistenden 
Entschädigungen für an Rotz oder Lungenseuche erkrankte und auf polizeiliche 
Anordnung getödtete Thiere wird auf Grund der 88§ 27, 28, 33 des Gesetzes 
eine Abgabe von 
Zwanzig Pfennig für jedes Pferd, Esel, Maulthier, Maulesel 
und von 
Fünf Pfennig für jedes Stück Rindvieh (Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder 
und Kälber) 
zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums hiermit dergestalt aus- 
geschrieben, daß dieselbe mit 
dem 1. Juli d. J. 
von den betreffenden Viehbesitzern zu erheben und beizubringen ist. 
Die Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die nach Maßgabe des 
festgestellten Viehstandsverzeichnisses auf sie entfallenden Beträge binnen der 
vorgeschriebenen Frist von vier Wochen an die Ortssteuereinnahmen pünktlich 
abzuführen, die letzteren aber haben für rechtzeitige Beibringung und Abliefe-
	        
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