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(57!| V. Daß von der für Norddeutschland bestehenden Filiale der Lebens-
und Rentenversicherungs-Gesellschaft „The Gresham“ zu London an Stelle des
Rentiers F. Kühn, bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Kaufmann Julius
Müller zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
13. Angust 1880 (Regierungs-Blatt Seite 187) hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 20. Juni 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
23. März
(58) VI. Zur Bestreitung der nach § 26 des Gesetzes vom 20. Dezember
188 1, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, zu leistenden
Entschädigungen für an Rotz oder Lungenseuche erkrankte und auf polizeiliche
Anordnung getödtete Thiere wird auf Grund der 88§ 27, 28, 33 des Gesetzes
eine Abgabe von
Zwanzig Pfennig für jedes Pferd, Esel, Maulthier, Maulesel
und von
Fünf Pfennig für jedes Stück Rindvieh (Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder
und Kälber)
zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums hiermit dergestalt aus-
geschrieben, daß dieselbe mit
dem 1. Juli d. J.
von den betreffenden Viehbesitzern zu erheben und beizubringen ist.
Die Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die nach Maßgabe des
festgestellten Viehstandsverzeichnisses auf sie entfallenden Beträge binnen der
vorgeschriebenen Frist von vier Wochen an die Ortssteuereinnahmen pünktlich
abzuführen, die letzteren aber haben für rechtzeitige Beibringung und Abliefe-