Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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(57!|  V.  Daß  von  der  für  Norddeutschland  bestehenden  Filiale  der  Lebensund
  Rentenversicherungs-Gesellschaft  „The  Gresham“  zu  London  an  Stelle  des
Rentiers  F.  Kühn,  bisherigen  Haupt-Agenten  derselben,  der  Kaufmann  Julius
Müller  zu  Weimar  zum  Haupt-Agenten  für  das  Großherzogthum  ernannt
worden  ist,  wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom
13.  Angust  1880  (Regierungs-Blatt  Seite  187)  hierdurch  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  20.  Juni  1883.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:

Dr.  Schomburg.

23.  März
(58)  VI.  Zur  Bestreitung  der  nach  §  26  des  Gesetzes  vom  20.  Dezember
188  1,  die  Abwehr  und  Unterdrückung  von  Viehseuchen  betreffend,  zu  leistenden
Entschädigungen  für  an  Rotz  oder  Lungenseuche  erkrankte  und  auf  polizeiliche
Anordnung  getödtete  Thiere  wird  auf  Grund  der  88§  27,  28,  33  des  Gesetzes

eine  Abgabe  von

Zwanzig  Pfennig  für  jedes  Pferd,  Esel,  Maulthier,  Maulesel
und  von

Fünf  Pfennig  für  jedes  Stück  Rindvieh  (Ochsen,  Bullen,  Kühe,  Rinder

und  Kälber)
zur  Verbandskasse  der  Viehbesitzer  des  Großherzogthums  hiermit  dergestalt  ausgeschrieben,
  daß  dieselbe  mit
dem  1.  Juli  d.  J.

von  den  betreffenden  Viehbesitzern  zu  erheben  und  beizubringen  ist.

Die  Beitragspflichtigen  werden  daher  aufgefordert,  die  nach  Maßgabe  des
festgestellten  Viehstandsverzeichnisses  auf  sie  entfallenden  Beträge  binnen  der

vorgeschriebenen  Frist  von  vier  Wochen  an  die  Ortssteuereinnahmen  pünktlich
abzuführen,  die  letzteren  aber  haben  für  rechtzeitige  Beibringung  und  Abliefe-