Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Concessionsurkunde, betreffend den Erwerb und Betrieb der Eisenbahn von Ilmenau nach 
Großbreitenbach. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
20. 2c. 
ertheilen hiermit dem Generalunternehmer Hermann Bachstein zu Berlin die 
Concession zum Erwerb und Betrieb der von der Fürstlich Schwarzburgisch- 
Sondershausenschen Staatsregierung erbauten Bahn von Ilmenau nach Groß- 
breitenbach für Unser Staatsgebiet in Gemäßheit des am 29. April 1881 mit 
der obengenannten Staatsregierung abgeschlossenen Staatsvertrags (Regierungs- 
Blatt 1881 Seite 209) und in Gemäßheit sowie unter Wiederholung der in 
der Fürstlich Schwarzburgisch-Sondershausenschen Concessionsurkunde vom 
1. Juni d. J. ausgestellten, aus der Anlage ersichtlichen besonderen Be- 
dingungen mit der Maßgabe, daß die in Nr. XIV dem Corncessionar zuge- 
standene Steuerbefreiung für das Großherzogliche Gebiet nicht gewährt wird. 
Die gegenwärtige Urkunde nebst Anlage soll durch das Regierungsblatt 
für das Großherzogthum zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
Gegeben Weimar, am 15. Juli 1884. 
Im Namen und Auftrag 
Unseres Herrn Vaters Königliche Hoheit und Gnaden. 
Carl August. n 
Bedingungen 
der Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen Concessionsurkunde, 
betreffend den Erwerb und Betrieb der Eisenbahn von Ilmenan nach Großbreitenbach 
durch den Generalunternehmer Hermann Bachstein zu Berlin. 
J. 
Dem Herrn Hermann Bachstein steht vom 1. Juli d. J. ab die Berechtigung zum Be— 
triebe der Ilmenau-Großbreitenbacher Eisenbahn, vorbehältlich der Bestimmungen unter Nr. XIII 
al. 1 als alleinigem Concessionare zu. 
 
	        
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