Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

Regierungs-Zlatt 
Großerzögthun 
Sachsen = Weimar = Eise nach. 
Nummer 22. Weimar. 5. Oktober 1884. 
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Zulassung der Magdeburger Versicherungs-Gesellschaft gegen Hagelschlag 
und begleitenden Wetterschaden zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume betreffend, Seite 173. — 
Ministerial--Bekanntmachung, die Aufnahme einer Statistik der öffentlichen Armenpflege für das Kalender- 
jahr 1885 betreffend, Seite 173. — Ministerial--Bekanntmachung, die Aufhebung der Großherzogl. Forst- 
inspektion Neustadt zu Staitz 2c. betreffend, Seite 188. — Reichs-Gesetzblatt Seite 188. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[97] 1. Der Magdeburger Versicherungs-Gesellschaft gegen Hagelschlag und 
begleitenden Wetterschaden ist die Erlanbniß zum Geschäftsbetrieb im Groß- 
herzogthum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Paul Voigt 
hier zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 16. September 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[98) 1I. Nach einem Beschlusse des Bundesrathes vom 24. Juni d. J. hat 
in allen Staaten des deutschen Reichs die Aufnahme einer Statistik der öffent- 
lichen Armenpflege für das Kalenderjahr 1885 stattzufinden. 
Zur Ausführung dieses Beschlusses im Großherzogthume wird hierdurch 
Folgendes bestimmt: 
1884 29