Regierungs-Zlatt
Großerzögthun
Sachsen = Weimar = Eise nach.
Nummer 22. Weimar. 5. Oktober 1884.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Zulassung der Magdeburger Versicherungs-Gesellschaft gegen Hagelschlag
und begleitenden Wetterschaden zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume betreffend, Seite 173. —
Ministerial--Bekanntmachung, die Aufnahme einer Statistik der öffentlichen Armenpflege für das Kalender-
jahr 1885 betreffend, Seite 173. — Ministerial--Bekanntmachung, die Aufhebung der Großherzogl. Forst-
inspektion Neustadt zu Staitz 2c. betreffend, Seite 188. — Reichs-Gesetzblatt Seite 188.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[97] 1. Der Magdeburger Versicherungs-Gesellschaft gegen Hagelschlag und
begleitenden Wetterschaden ist die Erlanbniß zum Geschäftsbetrieb im Groß-
herzogthum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Paul Voigt
hier zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 16. September 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[98) 1I. Nach einem Beschlusse des Bundesrathes vom 24. Juni d. J. hat
in allen Staaten des deutschen Reichs die Aufnahme einer Statistik der öffent-
lichen Armenpflege für das Kalenderjahr 1885 stattzufinden.
Zur Ausführung dieses Beschlusses im Großherzogthume wird hierdurch
Folgendes bestimmt:
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