Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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(22)  II.  Nachdem  zu  Folge  eines  zwischen  den  betheiligten  Staatsregierungen
unter  Zustimmung  des  Landtags  des  Großherzogthums  abgeschlossenen  Hoheitsund
  Grenzregulirungs-Vertrags  die  bisher  zum  Großherzogthum  gehörigen  Antheile
  an  den  Orten  und  Fluren  Kleinhettstedt  und  Kleinliebringen  mit
dem  1.  Januar  d.  J.  in  die  Landeshoheit  des  Fürstenthums  Schwarzburg=Rudolstadt
  übergegangen  sind,  wird  Solches  hierdurch  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  5.  März  1885.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
v.  Groß.

(23)  III.  Nachdem  höchster  Entschließung  zu  Folge  an  Stelle  des  Wegzugshalber
  aus  der  Stiftungsverwaltung  der  Hülfskasse  für  Frankenheim  ausgeschiedenen
  Großherzoglichen  Bezirks-Schulinspektors  Stier,  früher  in  Dermbach,
  der  Großherzogliche  Bezirks-Schulinspektor  Kögler  zu  Dermbach  zum
Mitglied  der  bezeichneten  Stiftungsverwaltung  ernannt  worden  ist,  wird
Solches  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar,  den  6.  März  1885.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:

Dr.  Schomburg.

(24]  Das  6.,  7.,  8.  und  9.  Stück  des  Reichs-Gesetzblatts  enthalten  unter
Nr.  1585  das  Gesetz,  betreffend  die  vorläufige  Einführung  von  Aenderungen
des  Zolltarifs,  vom  20.  Februar  1885;  unter
„  1586  die  Bekanntmachung,  betreffend  die  vorläufige  Einführung  von
Eingangszöllen  auf  Weizen,  Roggen,  Buchweizen  und  Gerste,
vom  20.  Februar  1885;  unter