Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenath. 
Nummer 25. Weimar. 2. August 1889. 
  
Inhalt: Miniserioll. — Nachnrag zu dem allgemeinen Statut der Großherzoglich und Herzoylichen 
Gesammt= Universität Jena betreffend, Seite 161. — Ministerial- Bekanntmachung, anderweite Besetzung 
der beim Großherzoglichen Landgericht in VWeimoar bestehenden Kommission zur Prüfung der Anwärter 
für den Dienst als Gerichtsschreiber, Gerichtsschreibergehilsen und Gerichtsvollzieher betreffend, Seite 163. 
— Ministerial- Bekanntmachung, die Ertheilung der Erlanbniß zum Geschäftsbetrieb im) Grohherzogthum 
an den Lübecker Feuer-Versicherungs-Verein von 1826 zu Lue übeck betresjend, Seite — Ministerial 
Bekanntmachungen, Wechsel in den Hauptagenturen der Lübecker Feuer-Versicherungs. euschen in bübe 
und der Allgemeinen Deutschen Hagel-Versicherungs. Gesellschaft zu Berlin deinchend, Seite 163 und 164. 
— Inhaltsverzeichniß aus dem Central- Blatt für das Deutsche Reich, Seite 164. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[70] Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben im Einvernehmen mit 
den übrigen Durchlauchtigsten Miterhaltern der Großherzoglich und Herzoglich 
Sächsischen Gesammt-Universität Jena nach Gehör des Senates den nach- 
folgenden Nachtrag zu dem allgemeinen Statut der Universität zu erlassen be- 
schlossen, welcher hiermit bekannt gemacht wird. 
Weimar, den 17. Juli 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
Stichling. 
Nachtrag 
zu dem allgemeinen Statut der Großherzoglich und Herzoglichen 
Gesammt-Universität Jena. 
J. 
Alle den Lehrzwecken der Universität dienenden Anstalten und 
Sammlungen derselben stehen unter der Aufsicht der Ministerien der 
1889 31
	        
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