Begierungs-Zlatt
Großherzogthum
Sachsen = Weimar = Eise noch.
Nummer 33. # Weimar. * 9 November 1 1889.
Inhalt: Ministerial. Bekanntmachung, die Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen in den
Sachsen- Ernestinischen Staaten betreffend, Seite 205.
Ministerial-Bekanntmachung.
"199) In Abvwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und
Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs hat das Großherzogliche Ge-
sammt-Ministerium im Einvernehmen mit den Herzoglichen Regierungen von
Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg
und Gotha beschlossen, die bisherige Prüfungs-Ordnung für das Lehramt an
höheren Schulen in einigen Punkten abzuändern und an deren Stelle die
nachstehende neue
Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen in
den Sachsen-Ernestinischen Staaten vom 1. November 1889
zu erlassen.
Weimar, den 1. November 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
1889 40