Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

Begierungs-Zlatt 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar = Eise noch. 
  
Nummer 33. # Weimar. * 9 November 1 1889. 
  
Inhalt: Ministerial. Bekanntmachung, die Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen in den 
Sachsen- Ernestinischen Staaten betreffend, Seite 205. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
"199) In Abvwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und 
Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs hat das Großherzogliche Ge- 
sammt-Ministerium im Einvernehmen mit den Herzoglichen Regierungen von 
Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg 
und Gotha beschlossen, die bisherige Prüfungs-Ordnung für das Lehramt an 
höheren Schulen in einigen Punkten abzuändern und an deren Stelle die 
nachstehende neue 
Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen in 
den Sachsen-Ernestinischen Staaten vom 1. November 1889 
zu erlassen. 
Weimar, den 1. November 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
1889 40
	        
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