Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachse n= Weimar- Eise nach. 
Nummer 40. Weimar ½m„mW 31. Dezember 1889. 
Inhalt: Ministeral- Bekanntmachung, betrefiend einen Nachtrag zum Staatsvertrage vom 11. November 1878, die 
Zusammenlegung der Bezirle mehrerer Landgerichte zu gemeinsamen Schwurgerichtsbezirken und eine 
Neben-. MWeerkinsunst= belaosfend die auf die einzelnen Staatsgebiete entfallende Zahl der Geschworenen, 
Seite 275. — Minigerial. Bekanntmachung, eine Abänderung der Geschäfis anweisung für die Gerichts- 
vollzieher vom 24. Juli 1879 betreffend, Seite 279. — Ministerial Bekanntmachung, Arzneitaxe für 1890 
betressend, Seite 279. — Inhaltsverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das 
Deutsche Reich, Seile 2380. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I124/ 1.. In Nachstehendem wird der zwischen Bevollmächtigten der bei 
dem gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgericht in Jena betheiligten 
Staatsregierungen unter dem 30. März l. J. in Jena abgeschlossene Zusatz- 
vertrag zu dem Staatsvertrag vom 11. November 1878, betreffend die Bildung 
gemeinschaftlicher Schwurgerichtsbezirke, nachdem dieser Zusatzvertrag von dem 
Landtage des Großherzogthums genehmigt und von sämmtlichen vertrag- 
schließenden hohen Regierungen ratifizirt worden ist, sowie eine gleichfalls all- 
seitig genehmigte, von den Bevollmächtigten der bezeichneten Staaten an dem- 
selben Orte und Tage abgeschlossene Neben-Uebereinkunft, betreffend die auf 
die einzelnen Staatsgebiete entfallende Zahl der Geschworenen, unter Ver- 
weisung auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. März 1879 und deren 
Anlagen (Seite 105 ff. des Regierungs-Blatts) zur öffentlichen Keuntniß 
gebracht. 
Weimar, den 23. Dezember 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
1889 53