Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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Begierungs-latt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar = Eise nach. 
Nummer 7. Weimar 5. März 1889. 
Inhalt: peeee e r enie Kandidaten des geistlichen Amtes in der W#ngelischen Landeskirche des Groß. 
herzo- a9thums Sachsen, Seite 25. — Ministerial--Bekanntmachung, betreffend die Neuwahl eines Abgeordneten 
für den XXV. ordentlichen Landtag Seitens derjenigen Wahlberechtigten im Il. Verwaltungsbezirk, welche 
aus ren Quellen als dem Grundbesi ein jährliches Einkommen von wenigstens 3000 A versteuern, 
Seite 35. — Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel in ver Hauptagentur der Allgemeinen Deutschen Hagel- 
r x Gesellschaft zu Berlin beireffend, Seite 35. — Ministerial- Bekanntmachung, betreffend die 
luch den Umban. Bahnhofes Weimar und die dadurch bedingte Verschiebung der Weimer: Berka- 
sh Eisenbahn berührt werdenden Grundstücke des Fundbuchs für Weimar, Seite 35. — In. 
haltsverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Sene 36. 
  
  
116 Prüfungsordnung für die Kandidaten des geistlichen Amtes in der evangelischen 
Landeskirche des Großherzogthums Sachsen; vom 13. Februar 1889. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
20. 2c. 
haben der nachstehenden Prüfungsordnung für die Kandidaten des geistlichen 
Amtes in der evangelischen Landeskirche des Großherzogthums Sachsen Unsere 
Genehmigung ertheilt und verordnen hierdurch, daß dieselbe, unter Wegfall 
der bisher über die theologischen Prüfungen bestandenen Bestimmungen, mit 
dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft zu treten hat. Sollten in einzelnen 
Fällen Abweichungen von den Vorschriften dieser Prüfungsordnung ausnahms- 
weise angezeigt sein, so ertheilen Wir hierdurch Unserem Kirchenrathe die 
Ermächtigung, im Einbenehmen mit dem Ministerial-Departement des Kultus, 
1889 7
	        
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