Regierungs-Zlatt
Großberpogthun
Sachsen-Weimar- 04
Nummer 13. Weimar. 6 10. Mai 1890.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, Abänderungen der Postordnung vom S. — betrefjend, Seite 107.— Mini-
sterial- Bekanntmachung, die Verleihung der juristischen Per sönlichleit und der Rechte einer milden Stifiung
an den Kranken-Unterstützungsverein der Volbsnhunsehrer im Großherzogthum betressend, Seile
Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel in der Hauptagentur der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft der Ver-
einigten Staaten zu New--York „Equilable“ beiressend, Seite 109. — Ministerial- Bekanntmachung, Ver-
änderungen in den an der Universität Jena bestehenden Großherzoglich und Herzoglich Säm#ischen
Kommissionen für die ärztliche Vorprüfung und für die Prüfung der Apotheker betreffend, Seite 109.
Inhaltsverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 110.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(42) I. Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende Verordnung
des Reichskanzlers vom 30. April d. J., betreffend Abänderungen der Post-
ordnung vom 8. März 1879 — Regierungs-Blatt Seite 173 — hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 5. Mai 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
Abänderungen der Postordnung vom 8. März 1879.
Auf Grund der Vorschrift im § 50 des Gesetzes über das Postwesen des
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird mit Zustimmung des Bundes-
raths die Postordnung vom 8. März 1879 bezüglich des Tarifs für Nach-
nahmesendungen wie folgt abgeändert:
1890 18