Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

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III) V. Dem Brandversicherungsverein Preußischer Staatseisenbahnbeamten 
zu Berlin ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf 
besfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß der gedachte Verein den Bahnmeister Oester- 
held hier zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 28. Januar 1890. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chefs: 
Wobkenius. 
II2) Das 3., 4. und 5. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1882 Erklärung zu Art. 8 Absatz 5 des internationalen Vertrags vom 
6. Mai 1882, betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei in 
der Nordsee außerhalb der Küstengewässer, vom 1. Februar 1889. 
b 1883 Gesetz, betreffend Aenderungen des Reichs-Militärgesetzes vom 
2. Mai 1874, vom 27. Januar 1890, unter 
bt" 1884 Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln, vom 
27. Jannar 1890. 
und das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 3 
S. 11 und 15 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der 
Zoll= und Steuerstellen, 
* 13 Abänderungen des Verzeichnisses der Uebergangsstraßen für Brannt- 
weinsendungen aus Luxemburg, 
* 20 Abänderung des Verzeichnisses der schweizerischen Gerichtsbehörden.
	        
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