Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

egierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 6. Weimar. 25. März 1890. 
Inhalt: Ningerial. Bekanntmachung, die —. Aufnahme der Pferde- und Nindviehbestände, Zur Ausflihrung 
sgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, Seite — Ministerial- 
“ die Verleihung der Rechte einer milden Stiftung an die e et bves Krieger- und 
Landwehrvereins zu Tiefenort betressend, Seite 56. — Ministerial-Bekanntmachung, die Ernennung des 
Oberamtsrichters Justizrath Säemn zu Neustadt alOrla zum Expropriationskommissar für den im Groß- 
herzogthum gelegenen Theil der von der Königlich Preußischen Regierung zu erbauenden Eisenbahn von 
Triptis nach Blankenstein betreffend, Seite 56. — Miuisteril: Bekauntmachung, Unfallverhütungs= Vor- 
schriften der Tiefbau- Berufsgenossenschaft betreffend, Seile 5 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
/211 I. Mit Beziehung auf die Bestimmungen im § 33 des Ausführungs- 
gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 über 
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen wird hierdurch von dem unter- 
zeichneten Staats-Ministerium als Termin für die diesjährige Aufnahme 
der Pferde= und Rindviehbestände 
Dienstag der 1. April d. J. 
bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das 
weiter Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, den 1. März 1890. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
1890 10
	        
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