Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

Begierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar-Eisenach. 
  
  
  
Nummer 20. Weimar. 7. Juli 1892. 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die neue Postordnung für das Deutsche Reich betr., Seite 121. — Inhalts- 
Verzeichniß aus dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 174. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
[76) Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des 
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende neue Post- 
ordnung für das Deutsche Reich vom 11. Juni 1892, welche am 1. Juli 1892 
an Stelle der bis dahin gültigen Postordnung vom 8. März 1879 — Re- 
gierungs-Blatt Seite 173 — in Kraft tritt, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, den 17. Juni 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Stier. 
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 wird nach- 
stehende Postordnung erlassen. 
Abschnitt I. 
Postsendungen. 
81. 
Allgemeine Beschaffenheit der Postsendungen. 
1 Die Postsendungen müssen den nachfolgenden Bestimmungen entsprechend verpackt, 
verschlossen und mit Aufschrift versehen sein. 
1892 22
	        
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