Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

Zegierungs-Blatt 
G rohhergogtt um 
Sachsen-Weimar-Eisenath. 
Weimar. 13. Januar 1892. 
  
  
  
  
  
Nummer 1. 
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, beir. die Befreiung vorübergehender Beschäftigungen von der Versicherungs. 
pflicht und die Entwerthung und Vernichtung von Marken, Seite 1. — Ministerial-Bekanntmachung, die Ver- 
gütungssätze für die Naturalverpflegung an die bewaffnete Macht im Frieden im Jahr 1892 betr., Seite 6. — 
Ministerial-Bekanntmachungen, Wechsel in den Hauptagenturen des „Janus“, Wechselseitige Lebens-Ver- 
sicherungs-Anstalt in Wien, und der „Urania“, Aktien-Gesellschaft für Kranken-, Unfall= und Lebens-Versicherung 
zu Dresden betr., Seite 6 und 7. — Reichs-Gesetzblatt und Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 7. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[III I. Indem wir unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachungen 
vom 12. Dezember 1890 — Regierungs-Blatt Seite 204 — und vom 5. Ja- 
nuar 1891 — Regierungs-Blatt Seite 3 — die nachstehend abgedruckte, zur 
Ausführung des Reichsgesetzes betreffend die Invaliditäts= und Altersversiche- 
rung vom 22. Juni 1889 erlassene Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers 
vom 24. Dezember 1891 über 
1. die Befreiung vorübergehender Beschäftigungen von der Ver- 
sicherungspflicht, 
2. die Entwerthung und Vernichtung von Marken, 
— Nr. 306 des Deutschen Reichs-Anzeigers —, welche an Stelle der mit 
der Ministerial-Bekanntmachung vom 12. Dezember 1890 zum Abdruck ge- 
brachten Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 27. November 1890 
— Regierungs-Blatt Seite 205 — getreten ist, hierdurch noch besonders zur 
Kenntniß der Betheiligten im Großherzogthum bringen, ordnen wir gleichzeitig 
an, daß die durch Absatz 1 der Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Januar 
1891 den Organen der Krankenkassen, welchen die Einziehung der Beiträge 
für die denselben angehörigen Versicherten übertragen ist, aufgegebene Ent- 
werthung der Marken künftighin nicht mehr in der durch Absatz 2 der Mini- 
1892 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.