Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

210 
§ 12. 
Das statistische Bureau zu Weimar ist beauftragt, die Revision und weitere 
Bearbeitung des gesammten Materials der Viehzählung nach den vom Bundes- 
rath des Deutschen Reichs gefaßten Beschlüssen vorzunehmen. 
Zur Sicherung der gehörigen Ausführung dieses Auftrags haben sämmt- 
liche Gemeindevorstände allen Anforderungen, welche von dem Vorstand des 
statistischen Bureaus in Bezug auf etwa verzögerte Einsendung der Zählpapiere, 
sowie wegen etwa nöthiger Aufklärung der in die Hauslisten eingestellten An- 
gaben und wegen der Berichtigung und endgültigen Feststellung des Zählungs- 
ergebnisses überhaupt an sie gelangen, mit der erforderlichen Beschleunigung 
und Sorgfalt nachzukommen 
Weimar, den 18. Oktober 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.