Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar-Eisenach. 
  
  
  
  
Nummer 27. * Weimar. 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Anwendung vereinfachter Bescheinigungen über standesamtlich registrirte 
Geburtsfälle in Ersatzangelegenheiten betr., Seite 211. — Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel in der 
Hauptagentur der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Lübeck betr., Seite 213. — Ministerial- 
Bekanntmachung, betr. die Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands, die Bestimmungen 
über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten, die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, 
die Normen für den Bau und die Ausristung der Haupteisenbahnen Deutschlands, die Bahnordnung für 
die Nebeneisenbahnen Deutschlands, Seite 213. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. 1. einen Nachtrag 
zu dem Vertrage über den Ban und Betrieb der Feldabahn vom 16. März 1878 nebst dem Regulativ für 
den Ernenerungsfonds der Feldabahn, sowie 2. den Vertrag vom 6. August 1887 über den Eintritt der 
Lokalbahnaktiengesellschaft zu München in den vorgedachten Betriebsvertrag, Seite 214. — Inhaltsver- 
zeichniß aus dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 220. 
5. November 1892. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(96! I. Zur Erleichterung des Geschäftsgangs und Verminderung des Schreib- 
werks bei den Standesämtern werden dieselben hierdurch ermächtigt, statt der 
Geburtsregisterauszüge, welche in Ersatzangelegenheiten, z. B. für die Anmeldung 
zur Stammrolle, den freiwilligen Eintritt in das Heer, in das Kadettenkorps, 
in eine Unteroffiziersschule oder für dergleichen militärische Zwecke auf Antrag 
der Betheiligten gebührenfrei auszustellen sind, vereinfachte Bescheinigungen über 
standesamtlich registrirte Geburtsfälle unter Anwendung des nachstehend abge- 
druckten Musters auszufertigen. 
Weimar, den 19. Oktober 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
v. Groß. 
1892 36
	        
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