Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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auf die Ministerial-Bekauntmachung vom 16. Juli 1894 (Regierungsblatt 
Seite 251) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 21. Mai 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
l61! Das 14. und 15. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 2226 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, 
die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. 
" 2227 Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus- 
halts-Etat für das Etatsjahr 1895/96. 
„ 2228 Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes über die 
Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom 
19. Mai 1891. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
17, 18, 19, 20 und 21: 
S. 117 Bekanntmachung, betr. die Vornahme einer Berufs= und Gewerbe- 
zählung im Jahre 1895. 
„ 139 Bestimmungen über zollfreien Einlaß der von dem internationalen 
landwirthschaftlichen Maschinenmarkt in Wien zurückgelangenden 
deutschen Güter. 
„ 144 Nanmhaftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen 
Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigten Firma. 
„ 148 Bekanntmachung, betr. das Arzneibuch für das Deutsche Reich. 
„ 148 Neues Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterliegen- 
den und den Anforderungen der Reblaus-Konvention entsprechend 
erklärten Gartenbau= pp. Anlagen. 
„ 167 Aufnahme des Artikels Gipsdielen in das Verzeichniß der Massen- 
güter.
	        
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