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auf die Ministerial-Bekauntmachung vom 16. Juli 1894 (Regierungsblatt
Seite 251) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 21. Mai 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
l61! Das 14. und 15. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 2226 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche,
die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine.
" 2227 Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus-
halts-Etat für das Etatsjahr 1895/96.
„ 2228 Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes über die
Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom
19. Mai 1891.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
17, 18, 19, 20 und 21:
S. 117 Bekanntmachung, betr. die Vornahme einer Berufs= und Gewerbe-
zählung im Jahre 1895.
„ 139 Bestimmungen über zollfreien Einlaß der von dem internationalen
landwirthschaftlichen Maschinenmarkt in Wien zurückgelangenden
deutschen Güter.
„ 144 Nanmhaftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen
Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigten Firma.
„ 148 Bekanntmachung, betr. das Arzneibuch für das Deutsche Reich.
„ 148 Neues Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterliegen-
den und den Anforderungen der Reblaus-Konvention entsprechend
erklärten Gartenbau= pp. Anlagen.
„ 167 Aufnahme des Artikels Gipsdielen in das Verzeichniß der Massen-
güter.