Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

  
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 4. Weimar. 13. März 1896. 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Ertheilung des Befähigungsnachweises zur chemisch-technischen Unter- 
suchung von Nahrungsmitteln 2c. an den Assistenten an dem agrikulturchemischen Laboratorium der Uni- 
versität Jena, Otto Lemmermann daselbst, Seite 19. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die „Medizinal- 
weine“, Seite 19. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Centralblatt für das Deutsche 
Reich, Seite 20. · 
  
  
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
([23) I. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem 
Assistenten an dem agrikulturchemischen Laboratorium der Universität Jena, 
Otto Lemmermann daselbst, die Befähigung zur chemisch -technischen Unter- 
suchung und Beurtheilung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchs- 
gegenständen im Sinne eines Bundesrathsbeschlusses vom 22. Februar 1894, 
betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker, auf das befürwortende 
Gutachten der Haupt-Prüfungs-Kommission für Nahrungsmittel-Chemiker in 
Berlin nachträglich zugesprochen worden ist. 
Weimar, den 13. Februar 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
[/24/ II. Unter dem Namen „Medizinalwein“ und ähnlichen Bezeichnungen 
werden in neuerer Zeit vielfach Erzeugnisse in den Handel gebracht, welche 
sich als Nachahmungen oder Verfälschungen im Sinne des Nahrungsmittel- 
1896 5
	        
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