Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

Regierung-latt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 29. Weimar. 3. August 1900. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Neuwahlen der Abgeordneten für den nächsten — den neun und 
zwanzigsten — ordentlichen Landtag des Großherzogthums, Seite 417. — Ministerial-Bekanntmachung, 
betr. eine Abgabenerhebung zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums, Seite 418. — Inhalts- 
Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 420. 
  
Ministerial--Bekanntmachungen. 
[98] I. Höchster Entschließung zufolge sollen die allgemeinen Neuwahlen der 
Abgeordneten für den nächsten — den neun und zwanzigsten — ordentlichen 
Landtag des Großherzogthums nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896 
im Laufe des Monats Oktober dieses Jahres vorgenommen werden. 
Das unterzeichnete, nach § 15 des angezogenen Gesetzes mit der all- 
gemeinen Leitung der Wahlgeschäfte betraute Staats-Ministerium bringt diese 
Höchste Entschließung hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, 
daß die zur Vorbereitung der Abgeordnetenwahlen erforderlichen näheren An- 
ordnungen mit Einschluß der Wahlmännerwahlen von den Großherzoglichen 
Bezirksdirektoren für den Umfang ihrer Bezirke in Gemäßheit der ihnen zu- 
gehenden Anweisung werden getroffen werden. 
Schon jetzt sehen wir uns zu folgenden allgemeinen Anordnungen ver- 
anlaßt: 
1. Die Großherzoglichen Rechnungsämter und Steuerlokal- 
kommissionen haben für ihre Bezirke nach Maßgabe der ihnen durch 
1900 65
	        
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