Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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Regier un gsblatt 
  
für das 
Grohherzoglum Sachsen. 
Nummer . Weimar 25. März 1904. 
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Bestellung des Großherzoglich Sächsischen Rechnungsamts in Weida als 
Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der kirchlichen Umlagen in der evangelischen Kirchgemeinde dort- 
selbst, Seite 25. — Ministerialbekanntmachung, betr. Bildung eines südlichen und eines nördlichen Friedens- 
richterbezirks in Jena, Seite 25. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der 
Schweizerischen Nationalversicherungs= Gesellschaft zu Basel, Seite 26. — Ministerialbekanntmachung, betr. 
Anderungen der Postordnung vom 20. März 1900, Seite 27. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[21) I. Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 1899 
über die Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege ist von uns im Einbenehmen 
mit dem Ministerialdepartement der Finanzen das Großherzoglich Sächsische 
Rechnungsamt in Weida als Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der 
kirchlichen Umlagen in der evangelischen Kirchgemeinde dortselbst bestellt 
worden. 
Weimar, den 4. März 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Departement des Kultus. 
Rothe. 
(22) II. Unter Bezugnahme auf die Ministerialbekanntmachung vom 27. April 
1875 (Seite 309 des Regierungsblatts) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, 
daß vom 1. Juli 1904 ab die bisher einen Friedensrichterbezirk bildende Stadt 
1904 7
	        
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