Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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Jena  in  einen  südlichen  und  einen  nördlichen  Friedensrichterbezirk  dergestalt
zerlegt  wird,  daß  eine  durch  das  Mühltal,  die  Erfurterstraße,  die  Kaiser  Wilhelm—
straße,  die  Wagnergasse,  über  den  Johannisplatz,  durch  die  Johannisstraße,  über
den  Kirchplatz,  durch  die  Saalstraße  und  den  Steinweg  laufende  Linie  zwischen
den  beiden  Bezirken  die  Grenze  bildet.

Weimar,  den  14.  März  1904.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  der  Justiz.
Rothe.

[/23)  III.  Von  der  Direktion  der  Schweizerischen  Nationalversicherungs-Gesellschaft
zu  Basel  in  an  Stelle  des  Kaufmanns  Friedrich  Borchers  in  Weimar,  bisherigen
  Hauptagenten  derselben  (Ministerialbekanntmachung  vom  21.  Februar
1903,  Regierungsblatt  Seite  40),  der  Gewerbevereins-Sekretär  Hugo  Koch
in  Weimar  zum  Hauptagenten  für  das  Großherzogtum  ernannt  worden.

Weimar,  den  3.  März  1904.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
v.  Wurmb.

(24)  IV.  Unter  Bezugnahme  auf  §  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des
Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober  1871  wird  die  nachstehende  Verordnung
des  Neichskanzlers  vom  15.  März  d.  J.,  betreffend  Anderungen  der  Postordnung
vom  20.  März  1900  —  Regierungsblatt  Seite  331  —  hierdurch  zur  öffentlichen
  Kenntnis  gebracht.

Weimar,  den  21.  März  1904.

Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
v.  Wurmb.