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Ministerialbekanntmachungen.
(12) I. Mit Höchster Genehmigung ist
1. an Stelle des Geheimen Hofrates Dr. Karl Ruland in Weimar das der-
zeitige Mitglied des gewerblichen Sachverständigenvereins, Ministerialdirektor
Dr. Karl Nebe in Weimar, zum Vorsitzenden,
2. der zum Direktor der Großherzoglichen Museen vom 1. April 1907 ab
ernannte Hofrat Dr. Karl Kötschau von diesem Zeitpunkt ab zum Mit-
glied und stellvertretenden Vorsitzenden,
3. das bisherige stellvertretende Mitglied, Fabrikbesitzer Franz Müller in Greiz,
zum Mitglied
des gewerblichen Sachverständigenvereins ernannt worden.
Weimar, den 18. Februar 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Nothe.
(13) II. Mit Bezug auf 8§ 33 des Ausführungsgesetzes vom 17. April 1889
zu dem Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen vom
23. Juni 1880
1. Mai 1894
diesjährige Aufnahme der Pferde= und Rindviehbestände
Freitag, der 5. April 1907
wird von dem unterzeichneten Staatsministerium als Tag für die
bestimmt.
Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das Erforderliche
wahrzunehmen.
Weimar, den 5. Februar 1907.
Großherzoglich Sächs. Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.