Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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Regierungsblatt

für  das

Grokherzogtum  Sachsen.

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Nummer  4.  Weimar.  25.  März  1907.

 

Inhalt:  Ministerialbekanntmachung,  betr.  die  Ubertragung  der  regelmäßigen  Prüfungen  rc.  der  Hebammen  des
Arztbezirks  Jena  durch  den  Großherzogl.  Direktor  der  Frauenklinik  und  Hebammenschule  in  Jena,
Seite  13.  —  Bekanntmachung,  belr.  Erteilung  des  Exequatur  an  den  Vize=  und  Deputy-Generalkonsul
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  Herrn  Matthew  C.  Dillingham  in  Coburg,  Seite  14.  —
Bekanntmachung,  betr.  Einziehung  von  Diphterie-Serum,  Seite  14.  —  Inhaltsverzeichnis  aus  dem
Reichs-Gesetzblatt  und  dem  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich,  Seite  14  bis  15.

 

Ministerialbekanntmachungen.

14|  I.  Die  durch  unsere  Verordnungen  vom  23.  Februar  1863  (Regierungsblatt
Seite  37)  und  vom  24.  Januar  1866  (Regierungsblatt  Seite  24)  den  Großherzoglichen
  Bezirksärzten  auferlegten  regelmäßigen  Prüfungen  der  Hebammen,  sowie
die  alle  2  Jahre  zu  erstattenden  Generalberichte  über  die  Hebammen  werden  für
den  Arztbezirk  Jena  bis  auf  weiteres  dem  jeweiligen  Großherzoglichen  Direktor
der  Frauenklinik  und  Hebammenschule  zu  Zena  im  Interesse  der  Wahrung  des
Zusammenhangs  zwischen  den  Hebammen  und  der  Hebammenschule  übertragen.
Die  gesetzliche  Stellung  des  Bezirksarztes  zu  Jena  gegenüber  den  Hebammen
seines  Bezirks  bleibt  im  übrigen  unberührt.

Weimar,  den  15.  März  1907.

Großherzoglich  Sächs.  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.

v.  Wurmb.
1907  4