Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

164b 
Ehrenkreuz in verkleinerter Form als ein am Bande zu tragendes Ehrenkreuz an 
Personen verliehen werden soll, welche sich hervorragende Verdienste um die Pflege 
des Krieger= und Militärvereinswesens und der damit in Zusammenhang stehenden 
gemeinnützigen Bestrebungen erworben haben. 
So geschehen und gegeben 
Eisenach, den 4. Juli 1909. 
Wilbelm Ernst. 
Rothe. 
  
  
Suchdruckeret der Weimorlschen Zeunug.
	        
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