Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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Regierungsbkatt

 

 

für  das
Grohherzogtum  Hachlsen.
Nummer  2009.  Weimar.  31.  Dezember  1909.

 

Juhalt:  Höchster  Erlaß  wegen  Ergänzung  des  Patentes  vom  28.  Oktober  1902,  das  Ehrenkreuz  für  die  Kriegerund
  Militärvereine  betr.  Vom  4.  Juli  1909,  Seite  164a.  "  “  8

 

[6  Sal  Höchster  Erlaß  wegen  Ergänzung  des  Patentes  vom  28.  Oktober  1902,  das  Ehrenkreuz
für  die  Krieger=  und  Militärvereine  betreffend.  Vom  4.  Juli  1909.

Wir
Wilbelm  Ernst,

von  Gottes  Gnaden
Großherzog  von  Sachsen-Weimar-Eisenach,  Landgraf  in  Thüringen,
Markgraf  zu  Meißen,  gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,
Herr  zu  Blankenhain,  Neustadt  und  Tautenburg
2c.  2c.
haben  beschlossen,  um  den  Krieger=  und  Militärvereinen  des  Landes  ein  weiteres
Zeichen  Unseres  Wohlwollens  und  Unserer  Anerkennung  zu  geben,  das  Hoöchste
Patent,  die  Stiftung  eines  Ehrenkreuzes  für  die  Krieger=  und  Militärvereine  des
Großherzogtums  Sachsen  betreffend,  vom  28.  Oktober  1902  dahin  zu  ergänzen,

daß  von  jetzt  ab  das  von  Uns  für  Krieger=  und  Militärvereine  gestiftete  Fahnen=1909
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