Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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Nr. 3653. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten 
von Amerika, betr. den gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz. Vom 
23. Februar 1909. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 37 bis 41: 
S. 597. Gehaltsvorschriften. 
„ 615. Ausführungsbestimmungen zu Artikel IIla des Gesetzes vom 15. Juli 
1909 wegen Anderung des Tabaksteuergesetzes. 
„ 617. Festsetzung der Ubergangsabgabe von Bier. 
„ 617. Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für ausländische rohe 
baumwollene Sammete. 
„ 618. Bestimmungen über die Abgabenvergütung für Tabak. 
„ 619. Neue Fassung der Ziffer 32 IV der Anweisung zur Ausführung des 
Vereinsgollgesetzes. 
„ 621. Ausführungsbestimmungen zu den §§ 1 bis 11 des Tabaksteuergesetzes 
vom 15. Juli 1909. 
„ 633. Anderung der den Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze 
vom 3. Juni 1906 beigegebenen Muster. 
„ 641. Ordnung für die Nachverzollung von Tabakblättern und ausländischen 
Zigarren. 
  
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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