Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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(Nr.  111.)  Ministerialbekanntmachung  über  die  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit  an  den  Herdbuchverein
  Klings.

Dem  „Herdbuchverein  Klings“  ist  in  Gemäßheit  des  8  22  des  Bürgerlichen
Gesetzbuchs  und  8  10  des  Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuche  die
Rechtsfähigkeit  verliehen  worden.
Weimar,  den  5.  September  1913.
Großberzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.

Für  den  Departementschef:
Slebogt.

 

(Nr.  112.)  Ministerialbekanntmachung  über  die  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit  an  den  Ziegenzuchtverein
  Wiesenthal.

Den  „Ziegenzuchtverein  Wiesenthal“  ist  in  Gemäßheit  des  §  22  des  Bürgerlichen
  Gesetzbuchs  und  §  10  des  Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuche
die  Rechtsfähigkeit  verliehen  worden.

Weimar,  den  10.  September  1913.

Großberzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.

Für  den  Departementschef:
Hausmann.

 

(Nr.  113.)  Inhaltsverzeichnis  aus  dem  Reichs-Gesetzblatt.
Das  50.  bis  53.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthält  unter:

Nr.  4274.  Gesetz,  betr.  Anderung  des  Militärstrafgesetzbuchs.  Vom  8.  August  1913.
„  4275.  Bekanntmachung,  betr.  die  Zulassung  von  Börsentermingeschäften  in  Anteilen

  von  Bergwerks=  und  Fabrikunternehmungen.  Vom  4.  August  1913.

„  4276.  Bekanntmachung,  betr.  die  Pariser  Verbandsübereinkunft  vom  20.  März

1883  zum  Schutze  des  gewerblichen  Eigentums,  revidiert  in  Brüssel

am  14.  Dezember  1900  und  in  Washington  am  2.  Juni  1911.  Vom

6.  August  1913.
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