Urkundlich haben Wir gegenwärtigen Statutnachtrag höchsteigenhändig vollzogen
und mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 20. Dezember 1872.
Carl Alerxander.
G. Thon. Stichling. von Groß.
Nachtrag
zu dem Statut der allgemeinen Pensions-
Anstalt für die Witwen und Waisen der
evangelischen Geistlichen im Großherzogthum
vom 20. Dezember 1854.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(2) I. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, die von dem verstorbenen
Ephorie-Adjunkten Hagen, früher zu Rothenstein, und dessen gleichfalls verstorbener
Ehefrau Johanne Karoline Charlotte, geborne Grübel, testamentarisch bestimmte
Stiftung zu wohlthätigen Zwecken, unter dem Namen „Hagen-Grübellsche
Anstalt“ landesherrlich zu bestätigen und derselben die Rechte einer juristischen
Person und milden Stiftung zu verleihen geruht haben: so wird solches andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 31. Dezember 1872.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
([3| II. Nachträglich zu der Ministerial-Bekanntmachung vom 30. August 1871,
die Aufgebote und Trauungen von Militärpersonen betreffend (Reg.=
Blatt von 1871 Seite 139), wird hierdurch bekannt gemacht, daß nach einer
Cabinets-Ordre Seiner Majestät des Königs von Preußen vom 26. August 1871
„Militärpersonen des Beurlaubten = Standes, sowie die mit Pension zur Disposition
„gestellten Offiziere zu ihrer Verheirathung von Seiten Seiner Majestät des Königs,
beziehungsweise von Seiten des vorgesetzten Kommandeurs eines Consenses niemals
„und selbst dann nicht bedürfen, wenn die Verheirathung während der Dauer einer
„Einberufung zum vorübergehenden aktiven Militärdienst erfolgt", und daß ferner
nach einer Entscheidung des Königlich Preußischen General- Kommandos des XI.