Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

44

Ministerial-Bekanntmachungen.
(32!]  l.  Zufolge  höchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,
  ist  die  Einführungsfrist  für  das  von  Alfred  Salamon,  zu  Berlin,  erfundene
  und  unter  dem  3.  April  1872  für  das  Großherzogthum  Sachsen  patentirte
Schmiermittel  zum  Schmieren  von  Maschinen,  dem  desfallsigen  Ansuchen  entsprechend,
auf  Ein  Jahr,  also  bis  zum  3.  April  1874,  verlängert  worden.
Unter  Rückbezug  auf  die  Bekanntmachung  vom  3.  April  1872  (Reg.-Blatt
von  1872  S.  100)  wird  solches  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  18.  März  1873.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Schmith.

133]  II.  Nachdem  der  Sächsischen  Vieh-Versicherungs-Bank  zu  Dresden  die  nachgesuchte
  Konzession  zum  Geschäftsbetrieb  im  Großherzogthum  widerruflich  ertheilt
worden  ist,  so  wird  solches  und  daß  die  gedachte  Bank  den  Kaufmann  R.  O.
Zinkeisen  zu  Weimar  zu  ihrem  Haupt--Agenten  für  das  Großherzogthum  bestellt
  hat,  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  28.  März  1873.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Schmith.

[34]  III.  Der  Netto-Taxpreis  eines  Blutegels  ist  vom  1.  April  d.  J.  ab  bis
auf  Weiteres  auf
Einen  Silbergroschen  Acht  Pfennige
festgesetzt  worden.
Weimar  am  31.  März  1873.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Schmith.

 

Weimar.  —  Hof-Buchdruckerei.