Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Nro. 20. 
Regierungs- Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
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Mittwoch, den 20. Mai 1820. 
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Inhalt. 
Koͤnigl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend das gegen die mittelbar gewordenen graͤflichen Häuser zu le: 
obachtende Kanzlei-Ceremoniel. — Ordens-Verleihung. — Dienst: Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Wohusis-Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Verleihung der 
goldenen Verdienst-Medaille an den Schultheiben Hespelt zu Unterkessach. — Die Concurs-Prüzung der 
evangelischen Schulmeister, Provisoren und Schul-Incivienten am 1., 11. und 15. Juni d. J. betresfend. 
Termin zur Prüfung für die Aufnahme in das katholische Schullehrer-Seminar zu Gmund. 
Oienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend das gegen die mittelbar gewordenen gräflichen Häuser zu brobachtende Kanzlei-Ceremoniel. 
Wilhelm, 
don Gottes Gnaden König von Wuürttemberg. 
In vorangegangenen, über die staatsrechtlichen Verhältnisse mittelbar gewordener 
gräflicher Häuser erlassenen, besonderen Erklärungen haben Wir Unsd vorbehalten, 
nähere Bestimmungen über ein der Ebenbürtigkeit solcher gräflichen Häuser angemesse- 
nes Kanzlei-Ceremoniel im Allgemeinen zu treffen, und denselben insbesondere das 
Prädikat „Erlaucht“ zu gewähren, insofern dasselbe von den übrigen zum deutschen
	        
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