Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Nro. 4. 
Regierungs -Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Muhwoch, den 28. Jannar 1 *7*7- 
—.... u — 
  
  
Inhakt. 
Königl. Dekrete. Geseh, die Aushebung für das Jahr 1329 betreffend. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Devartements. Verfügung, die Bestellung eines Dollmetschers zur Uebersegung von 
Urkunden, die in neuzhebräischer oder kalmud: rabbinischer Soprache abgefaßt sind, betressend. — Bekanntma= 
chung, beireffend das Formular zu Patenten für Honsirdändler und andere berumziebende Gewerbleute. — 
Aufnahme von zwei auslibenden Aerzten. — Verfügung, betreffend die zundndigen Bebörden zu Classssikation 
der Hunde für die davon zu entrichtende Staats-Atgabe. — Vorladung der Militärpflichtigen zu der Ziehung. 
des Looses und der Musterung für die dieslährige Aushebung. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
die Aushebung für das Jahr 13829 betreffend- 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Die Zahl der zu Ergänzung und Erhaltung des Friedensfußes auszuhebenden 
Rekruten ist von Uns nach Anhdrung Unseres Geheimen Raths und mit Zustim- 
mung Unserer getreuen Stände für das Jahr 1329 auf drei Tausend fünf 
Hundert Mann festgesent worden, so zwar, daß die ungehorsam Abwesenden und
	        
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