Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Die Anrede in solchen Eingaben an die Staatsbehörden ist an die Amtsstelle, welche 
angegangen wird, mit dem Beisatz „Königlich“ zu richten; zum Beispiel: K. Geheimer-Rath, 
K. Kreis-Regierung, K. Oberamt. 
Die Schlußformel ist: 
a) bei dem Geheimen Rathe und den Ministerien — Ehrerbietig rc. 
b) bei den Central= und Mittel-Stellen — Verehrungsvoll rc. 
c) bei den Bezirksstellen — Hochachtungsvoll rc. 
worauf alsdann, ohne weitere Beisätze, die Unterschrift des Erhibenten zu folgen hat. 
Die Departements-Chefs sind mit Vollziehung der gegenwärtigen Verordnung be- 
auftragt. .Z 
Gegeben, Stuttgart den 17. Juni 1846. 
Wilhelm. 
Prieser. Beroldingen. Schlayer. Graf v. Sontheim. Gärttner. 
Auf Befehl des Königs, 
der Staats-Secretär: 
Goes. 
B) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 20. d. M. dem K. Consul v. Kolb 
in Rom die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, das von des Großherzogs von Baden 
Königl. Hoheit demselben verliehene Ritterkreuz des Ordens vom Zäbringer Löwen anzu- 
nehmen und zu tragen. 
C) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät baben vermeöge höchster Entschließung vom 15. d. M. 
den bisherigen Consistorialrath Zeller zum Kanzleidirektor des Finanz-Ministerium mit 
dem Titel und Rang eines Finanzraths gnädigst ernannt, und 
dem Buchhalter Raur bei dem Landkameralamte Stuttgart die nachgesuchte Entlassung 
aus dem Staatsdienste ertheilt. 
Durch Höchste Cntschließung vom 17. d. M. haben Höchstdieselben die mit dem 
Dekanatamt verbundene katbolische Stadtpfarrei in Ravensburg dem Parrer und Schul- 
Inspektor Erath in Niedernau, Dekanats Rottenburg,
	        
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