Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XXXIV 
  
  
Abgabensä * 
Maßstab — 
4 nach dem 
Benennung der Gegenstände. der 4, e W 54 
Vergollung. u den#Fus 
, ThILSgr.fL « 
--s..·.-. - —« 
8FlachsundqndereveetabilifcheSpinnstosse,ntitAsts- 
. nahme der Baumwolle, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, 
auch Abfälle, ingleichen Waldwolle ........·. — freisi— frei 
9#Getreide und andere Erzengnisse des Landbaues: 
à) Getreide, auch gemalzt, und Hülsenfrüchte — freisifreei. 
b) Sämereien und Beeren: 
1) Anis, Coriander, Fenchel und Kimmell. — freisifrei #I 
2) Alle übrigen Sämereien einschließlich der Oelsämereien; frische 
Beeren, ingleichen Wachholderbeeren aller Art; Erdnüssie — freii — frei i· 
c) Garten= und Futtergewächse, frische; Blumenzwiebeln; Meerzwiebeln; 
Kartoffeln; Rüben; Wurzeln, frische; Schwämme und Pilze (ein- 
schließlich der Trüffeln); Obst, frisches; lebende Gewichse, auch in 
Töpfen oder Kübeln; Heu; Stroh; Getreide in Garben; Hülsen- 
früchte im Kraut; Gras; Seegras; Karden (Weberdisteln); Baume, 
Sträucher, Reben, Schößlinge, Setzlinge, Stauden zum Verpflanzen; 
Roßkastanien; Maulbeerblätter; Feuerschwamm, roher: Holzzunder; 
Heidekraut und Haeetratcuneln Kalmus, frischer; Flechten und 
Moose; Schachtelhalm; Binsen, Schilfe und Rohre (Dach= und 
Weberrohre), gespalten, geschnitten oder zugespitzt; Bast, roher; Streu- 
laub und Häckerling (Häcksel); Nadeln und Zapfen von Nadelhölzern — freii —ffrei 
4)0 Hopffen 4 Zrr. 2 15 4 221 
10Glas und Glaswaaren: 
a) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes oder nur mit abge- "„ 
schliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster= und Tafelglas 
in seiner natürlichen Farbe (grün, halb und ganz wei) „ — 20 1 
b) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes, massives nt 
weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von Glas; Glasknopfe, 
Glasperlen, Glasschmelssss „ 2 20 * 
I) Spiegelglas: 
1) rohes, ungeschliffenses .. . „ — 15 52 
2) geschliffenes, belegt oder unbelegt....... „ 4— 7 
u.), Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied der Form; 
Glaswaaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie da- 
durch nicht unter die kurzen Waaren (Allg. Anm. 2) fallen » 4— 7« 
Anmerk.Glasmasse,sowleGlastöhrenuanlasfläagelchemohnellntekschtedveksakbe, " 
wiesiesanekleabereituaguavmnstglasblåsekelgebrauchtlvetven,auch 
Glasutmasse.........-.....·.... » —15«5.» 
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.