Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XI, 
  
Nro. 
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
—— 
  
nach dem 
30-Thaler= 
Thlr. 
Fuß 
Sgr. 
  
d 
5 
26 
27 
  
b) Ageieimtes or ordinaires Gnobes graues, balbweißes und rn“ 
) Alles andere, auch lithographiries bedrucktes oder liniirtes zu Rech 
nungen, Etlketten, Frachtbriefen, Devisen 2c. vorgerichtetes Papier; 
Malerpappe; Papiertapeten; Waaren aus Papier, Pappe oder Papp- 
masse (mit Ausnahme der Spielkarten); Vermepaten aus Steinpappe, 
Asphalt oder ähnlichen Stoffen - 
Waaren aus den vorgenannten Sioffen in Verbindung mit anderen 
Materialien, soweit sie dadurch nicht. unter die kurzen Waaren (#ug. 
Anm. 2) fallen 
-S 
— 
— 
Parfümerien 
Anmerk. Wenn die (uneren unschttefungen, in wolchen die Waare eingeht, für sich 
höher belegt sind, als die letztere, so wird dieser höhere Satz erhoben. 
Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): 
a) Ueberzogene det Müen, Handschuhe, hefutterte Decken, Pelzfutter 
und Besätze u. dgl. 
b) Fertige, nicht Kllnnne Schafpelze vesgleichen weiß gemachte und 
efärbte, nicht gefürterte Angora- o ober Schaaffell, ungefülterte Decen, 
elzsutter und Besäge . 
Seidenwaaren, gemischte, d. i. Waaren aus Seide oder Floret- 
seide in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder Wolle, iedach mit 
Ausnahme der Blonden und Spitzen“ 
Steine und Steinwaaren: 
a) Steine, rohe oder blos behauene; Flintensteine; Mühlsteine, auch mit 
eisernen Reifen oder Metallhülsen; Schleif= und Wetzteine aller Art, 
auch Probirsteine; grobe Steinmetzarbeiten, z. B. Thur= und Fenster- 
stöcke, Säulen und Säulenbestandtheile, Rinnen, Röhren und Tröge 
und dergleichen, ungeschliffen, mit Ausnahme der Arbeiten aus Ala- 
baster und Marmor; Schusser (Klicker) aus Marmor und dergleichen 
b) Edelsteine aller Art, geschliffen, Perlen und Korallen ohne Fnssung; 
Waaren aus Serpentinstein, Gips und Schwesel 
  
1 Ztr. 
1 Ztr. 
  
22 
30 
frei 
15 
  
  
Or 
38 
frei 
W 
30 
 
	        
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