Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

Berüdhsichtigung ihrer auf den Beitrittsverträgen beruhenden besonderen Verhältnissen 
IV 
zu 
den Staaten, mit welchen sie jene Verträge abgeschlossen haben. 
Diese Staaten sind zur Zeit: 
1. 
12. 
Mecklenburg-Schwerin, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 2. Dezember 
1826 in Beziehung auf seine von Preußen umschlossenen Gebietstheile Rossow, 
Netzeband und Schönberg; 
Sachsen-Koburg-Gotha, oermöge seines Vertrages mit Bayern und Württem. 
berg vom 14. Juni 1831 in Beziehung auf das Amt Konigsberg; 
Schwarzburg-Ruvolstadt, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 25. Mai 
1833 in Beziebung auf seine von Preußen umschlossenen Landestheile; 
Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 
30. Mai 1833 in Beziehung auf die Aemter Allstedt und Oloisleben; 
. Schwarzburg-Sondershausen, vermäöge seines Vertrages mit Preußen vom 
8. Juni 1833 in Beziehung auf die in dem Preußischen Gebiete eingeschlossenen 
Theile des Fürstenthums; 
Sachsen-Koburg-Gotha, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 26. Juni 
1833 in Beziehung auf das Amt Volkenrode; 
. Hessen-Homburg, vermöge seiner Verträge mit dem Großherzogthum Hessen 
vom 20. Februar 1835 und 26/29. Oktober 1841 in Beziehung auf das Amt 
Homburg; 
4Olvenburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 31. Dezember 1336 in 
Beziehung auf das Fürstenthum Birkenfeld; 
. Hessen-Homburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 5. Dezember 
1840 in Beziehung auf das Oberamt Meisenheim; 
Lippe, vermöge seines Vertrages mit Preußen und ven übrigen Mitgliedern des 
Zollvereins vom 18. Oktober 1841 in Beziehung auf das Fürstentbum Lippe und 
vermöge seines Vertrages mit Preußen von demselben Tage in Beziebung auf vie 
fürstlichen Gebietstheile Lipperode, Cappel uno Grevenhagen; 
Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Bayern vom 24. Mai 
1843 in Beziehung auf das Vordergericht Ostheim; 
Walveck und Pyrmont, vermäöge seines Vertrages mit Preußen vom 3. Sex- 
tember 1853 in Beziehung auf das Fürstenthum Waldeck und vermöge seines Ver-
	        
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