XXXIII
Benennung der Gegenstände.
J im n Jahre 1862.
Zollsätze für 100 Kilogramm
v. 1. Oktober 1864 an.
Theile von reinem oder mit einem andern Metalle legirten Kupfer
Platten und Streifen von Leder, Kautschuk und Zeugsteffen, foeciel
zur Kratzenfabrikation bestimmt.
don nund Silberblatt .
Wag
Kgtdechslerarbeida und Elfelbeinvgarn
Häute, rohe. .
Leder, lackirtes, gefärbtes, miaroquiniries.
beder, in anderer Weise zugerichtet
bLederwaaren aller Art.
Faͤsser, leere, neue oder alte, ijamimengese bẽ oder auseinanbergenomen
mit Holzreifen
mit Eisenreifen
Schaufeln, Gabeln, Rechen, Werkzeugstiele „ von vo mit
Ader ohne Zwinge (metallene Ringe)
Süstn, Löfeel, Näpfe und anderes hoilernes Baugerath
Bauholz, roh oder zugerichtet ..
Wagnerarbeiten, roh oder zugerichtet
Holzwaaren, andere, nicht namentlich oenaninie
Meubel
Verpackungs= Materialien, bereits gebraucht .
Seeschiffe, im Zollverein erbaut, noch nicht in das Schifferegister eingetragen
oder unter L eines s Zolvereinssigats segelnd:
von . .
von Eise
Gerippe v Stifen und r ireige
von
von *“
Maschinen und T reibwerie an Bord dieser Schiffe eingesetzt, werden
abgesondert nach den unter der Rubrik „Maschinen und Maschinentheile“
angegebenen Zollsätzen verzollt.
Spinnerei und Weberei.
Flachs:
Flachs oder Hanf, gehechelter
beinen= oder Haufgespinnst, welches auf das Kilogramm mißt, und zwar:
einfaches:
rlohes:
5000 Meirss oder weniger
mehr als 6000 Metres, nicht mehr als 12, 000 Wienes
7 1 10 00 1 no% 7 7 24, 000 1
7. 7. 2000 77 7* 11 7 56. 000 1
7“. 442 7 7. 7“ 1 72, 000 “
“ gebleichtes oder gefärbtes:
9,000 Metres oder weniger.
25 Frs. — Cts.
20 „ — „
50 „. für das Kilog.
10 pCt. 1e Werthe.
60 3r * — cC.
10 2 vom Werthe.
Frei
10 pCt. d Werthe.
Frei
10 pCt. vom Werthe.
20 Frs. — Ctsé.
20° — „
50 ) für das Kilog.
10 pCt. von. Werthe.
60 5%7 — ½
8 t. vom n Werthe.
Frei
10 pCt. vom Werthe.
Frei
10 pCt. vom Werthe.
Frci Frei
Für die a nach feamzösischer Vermessung.
0 Frsé.
15 » 10 „
50 „ 40 „
Frei Frei
15 Frs
20 "„
30 „
36 „
60 ?
100 „
20