Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XXXIII

Benennung  der  Gegenstände.

J  im  n  Jahre  1862.

Zollsätze  für  100  Kilogramm

 

 

 

v.  1.  Oktober  1864  an.

 

 

Theile  von  reinem  oder  mit  einem  andern  Metalle  legirten  Kupfer

Platten  und  Streifen  von  Leder,  Kautschuk  und  Zeugsteffen,  foeciel
zur  Kratzenfabrikation  bestimmt.

don  nund  Silberblatt  .

Wag

Kgtdechslerarbeida  und  Elfelbeinvgarn

Häute,  rohe.  .

Leder,  lackirtes,  gefärbtes,  miaroquiniries.

beder,  in  anderer  Weise  zugerichtet

bLederwaaren  aller  Art.

Faͤsser,  leere,  neue  oder  alte,  ijamimengese  bẽ  oder  auseinanbergenomen
mit  Holzreifen
mit  Eisenreifen

Schaufeln,  Gabeln,  Rechen,  Werkzeugstiele  „  von  vo  mit

Ader  ohne  Zwinge  (metallene  Ringe)

Süstn,  Löfeel,  Näpfe  und  anderes  hoilernes  Baugerath
Bauholz,  roh  oder  zugerichtet  ..
Wagnerarbeiten,  roh  oder  zugerichtet
Holzwaaren,  andere,  nicht  namentlich  oenaninie
Meubel
Verpackungs=  Materialien,  bereits  gebraucht  .
Seeschiffe,  im  Zollverein  erbaut,  noch  nicht  in  das  Schifferegister  eingetragen
  oder  unter  L  eines  s  Zolvereinssigats  segelnd:
von  .  .
von  Eise
Gerippe  v  Stifen  und  r  ireige
von
von  *“
Maschinen  und  T  reibwerie  an  Bord  dieser  Schiffe  eingesetzt,  werden
abgesondert  nach  den  unter  der  Rubrik  „Maschinen  und  Maschinentheile“
  angegebenen  Zollsätzen  verzollt.

Spinnerei  und  Weberei.
Flachs:
Flachs  oder  Hanf,  gehechelter

beinen=  oder  Haufgespinnst,  welches  auf  das  Kilogramm  mißt,  und  zwar:
einfaches:

rlohes:
5000  Meirss  oder  weniger

mehr  als  6000  Metres,  nicht  mehr  als  12,  000  Wienes
7  1  10  00  1  no%  7  7  24,  000  1
7.  7.  2000  77  7*  11  7  56.  000  1

7“.  442  7  7.  7“  1  72,  000  “

“  gebleichtes  oder  gefärbtes:
9,000  Metres  oder  weniger.

 

 

 

 

25  Frs.  —  Cts.
20  „  —  „
50  „.  für  das  Kilog.

10  pCt.  1e  Werthe.
60  3r  *  —  cC.
10  2  vom  Werthe.

Frei
10  pCt.  d  Werthe.

Frei

10  pCt.  vom  Werthe.

 

 

20  Frs.  —  Ctsé.

20°  —  „

50  )  für  das  Kilog.

10  pCt.  von.  Werthe.

60  5%7  —  ½

8  t.  vom  n  Werthe.
Frei

10  pCt.  vom  Werthe.
Frei

10  pCt.  vom  Werthe.

Frci  Frei
Für  die  a  nach  feamzösischer  Vermessung.
0  Frsé.
15  »  10  „
50  „  40  „
Frei  Frei
15  Frs
20  "„
30  „
36  „
60  ?
100  „
20