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ein erster Küher und Melker (Schweizer),
ein Pferdeknecht, und
eine Anzahl von Ochsenwärtern, Kuhknechten, Schafknechten u. s. w.
VII. Die chemische Versuchsstation.
8. 88.
Die chemische Versuchsstation hat den Zweck, durch naturwissenschaftliche Unter—
sachungen in Verbindung mit landwirthschaftlichen Versuchen in Feld und Stall, sowie
durch Aufzeichnung und Vergleichung der hiebei gemachten Beobachtungen zur Vervollkomm—
nung der Wissenschaft und Praxis der Landwirthschaft beizutragen.
8. 89.
Dieselbe umfaßt:
1) ein eigenes chemisches Laboratorium,
2) ein besonderes Versuchsfeld,
3) Versuchs-Ställe für praktische Fütterungsversuche,
4) ein Gewächshaus für Vegetationsversuche.
S. 90.
Die Versuchsstation ist, wie die anderen Zweige der Gesammtanstalt, der Direktion
untergeordnet, steht aber unter der nächsten Ueberwachung eines Curatoriums, welches,
unter dem Vorsitze des Direktors, aus den an der Akademie befindlichen Professoren der
Chemie, der Landwirthschaft, der Botanik, der Zoologie und Thierheilkunde, sowie einem
besonders angestellten Stationschemiker besteht.
Außerdem behält sich das Ministerium vor, auf den Vorschlag des Direktors weitere
Mitglieder in das Curatorium zu berufen, wobei namentlich auch auf besonders tüchtige
praktische Landwirthe Bedacht genommen werden wird.
S 91.
Das Curatorium hat in bestimmten Zeitabschnitten über den Plan der je innerhalb
verselben anzustellenden einzelnen Versuche zu berathen und zu beschließen (die sog. Ver-
suchsreihen festzustellen.)
# 9.
Die Ausführung dieser Beschlüsse liegt den sogenannten Versuchsdirigenten ob, als
welche der Professor der Chemie, die Professoren der Landwirthschaft und der Stations-
chemiker zu funktioniren haben.