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27.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 4. November 1882.
Inhalt. —
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend ein Nachtragsverzeichniß solcher höheren
Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen Namhaftmachung provisorisch berechtigter Anstalten; —
Erlöschen der Berechtigung einiger Anstalten. Vom 18. Oktober 1882. — Bekanntmachung der Ministerien des
Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Wahl der General-Oberin der Kongregation der
barmherzigen Schwestern in Gmünd. Vom 25. Oktober 1882. — Verfügung des Ministeriums des Innern,
betressend den Vollzug des Gesetzes vom 16. Juni 1882, betreffend die Farrenhallung (Neg. Blatt S. 205).
Vom 31. Oktober 1882.
tekanntmachung der Ministerien deo Innern und des Kriegswesens, betreffend ein Nachtragsverzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ansstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche gefähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen Namhastmachung provisorisch
berechtigter Anstalten; — Erlöschen der Lerechtigung einiger Anstalten. Vom 18. Oktober 1882.
Nachstehend werden die von dem Reichskanzler in Nro. 41 des Centralblattes für
das deutsche Reich erlassenen Bekanntmachungen vom 11. Oktober 1882, betreffend ein
Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt
sind; — deßgleichen Namhaftmachung provisorisch berechtigter Anstalten; — Erlöschen der
Berechtigung einiger Anstalten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 18. Oktober 1882.
Der Staatsminister des Innern: Der Kriegsminister:
In Vertretung:
ölder.
5 Steinheil.